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   OLG Koblenz, 21.09.2015 - 14 W 585/15   

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https://dejure.org/2015,39363
OLG Koblenz, 21.09.2015 - 14 W 585/15 (https://dejure.org/2015,39363)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.09.2015 - 14 W 585/15 (https://dejure.org/2015,39363)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. September 2015 - 14 W 585/15 (https://dejure.org/2015,39363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzung der Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsetzung der Kostenvereinbarung eines gerichtlichen Vergleichs im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzung im vereinfachten Verfahren nur nach Wortlaut des Vergleichs!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 448
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.02.2021 - VII ZB 55/18

    Zur Frage der Erstattung von Privatsachverständigenkosten im Rahmen eines

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 16.03.2021 - 2 W 473/21

    Keine Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs im Kostenfestsetzungsverfahren

    Die Heranziehung und Würdigung anderer Umstände als des Textes des Kostentitels ist nicht statthaft (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2015 - 14 W 585/15 -, juris Rn. 3; Herget in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 104 Rn. 21.16).
  • OLG München, 16.02.2022 - 31 Wx 66/21

    Auslegung einer Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren

    Mangels Anhalt in dem Wortlaut der Entscheidung ist aber ein solcher Rückgriff nicht möglich (vgl. auch OLG Koblenz NJW-RR 2016, 448).
  • BGH, 08.04.2021 - VII ZB 21/20

    Kostenfestsetzung: Kostenerstattung für Ortstermin bei Prozessvergleich mit

    Der Parteiwille muss danach zumindest andeutungsweise im Wortlaut der vergleichsweise getroffenen Kostenregelung zum Ausdruck gekommen sein (vgl. MünchKommZPO/Schulz, 6. Aufl., § 98 Rn. 14, § 103 Rn. 1, § 104 Rn. 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2015 - 14 W 585/15, NJW-RR 2016, 448, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 1989 - 23 W 152/89, JurBüro 1989, 1421, juris Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 9 W 21/16

    Kostenfestsetzungsverfahren: Auslegung einer in einem Prozessvergleich

    Für die Auslegung kann daher nur der in dem Vergleich zum Ausdruck kommende Parteiwille herangezogen werden; die Heranziehung und Würdigung anderer Umstände als des Textes des Kostentitels kommt regelmäßig nicht in Betracht (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2016, 448; OLG Hamm, JurBüro 1989, 1421; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 104 Rn. 21 "Auslegung" mwN).
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